Gilt in Deutschland ein Rechtsfahrgebot auf Flüssen?
Im Straßenverkehr kennt jeder das Rechtsfahrgebot. Auf Binnenwasserstraßen gibt es in den hier geprüften Vorschriften keine allgemeine Pflicht, auf einer bestimmten Seite zu fahren. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) regelt vor allem, wie sich Fahrzeuge begegnen, kreuzen und überholen. Im Alltag werden die Begriffe Rechtsfahrgebot oder Rechtsfahrerregelung oft für genau diese Begegnungsregeln verwendet. Maßgeblich ist jedoch der Wortlaut der Verordnung, und der legt fest, wer wem ausweicht und in welcher Reihenfolge gefahren wird.
Wer auf dem Fluss unterwegs ist, sollte deshalb zwei Fragen beantworten, bevor er ein Manöver plant: In welche Richtung fährt das andere Fahrzeug? Handelt es sich um ein Kleinfahrzeug oder um ein größeres Schiff oder einen Verband? Die Antworten bestimmen, welche Regel greift. Wer diese Unterscheidung kennt, vermeidet die häufigsten Fehler bei Begegnungen.

Wie begegnen sich Schiffe auf dem Fluss?
Die wichtigste Unterscheidung ist die Fahrtrichtung. Ein Fahrzeug, das flussaufwärts fährt, ist der Bergfahrer, ein Fahrzeug, das flussabwärts fährt, der Talfahrer. Nach § 6.04 BinSchStrO lässt der Bergfahrer dem Talfahrer einen geeigneten Weg frei, und der Talfahrer nimmt den ihm gewiesenen Weg. Diese Regel gilt nicht für Kleinfahrzeuge im Sinne des § 6.02 Nr. 1 und nicht ihnen gegenüber.
Begegnen, Kreuzen und Überholen sind nach § 6.03 Nr. 1 nur erlaubt, wenn das Fahrwasser unter Berücksichtigung aller örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt bietet. Fehlt dieser Raum, unterlassen Sie das Manöver. Nach § 6.03 Nr. 3 darf ein Fahrzeug, dessen Kurse eine Kollision ausschließen, seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit nicht so ändern, dass eine Kollisionsgefahr entstehen könnte. Eine plötzliche Kursänderung in der Begegnung ist also nicht erlaubt, wenn sie selbst Gefahr erzeugt.
Ausnahmen für Fahrgastschiffe und Schleppverbände regelt § 6.05. Ein absteigendes Fahrzeug kann in den dort genannten Fällen einen anderen Passierweg verlangen, etwa wenn ein Fahrgastschiff an einer Landebrücke auf der Uferseite des Bergfahrers anlegen will oder ein Schleppverband zum Wenden eine Uferseite braucht. Vorher muss sich das absteigende Fahrzeug aber vergewissern, dass die Umstellung ohne Gefahr möglich ist. Als Sportbootfahrer sollten Sie solche Manöver früh erkennen und Abstand halten, bis die Absicht eindeutig ist.
Wann muss ein Sportboot nach Steuerbord ausweichen?
Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug hat eine andere Stellung. Nach § 6.02 Nr. 1 muss es einem Fahrzeug mit blauem Funkellicht beim Begegnen, Kreuzen und Überholen rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen. Allen übrigen Fahrzeugen lässt es den Raum, den Kurs und Manöver brauchen. Es kann nicht verlangen, dass andere ihm ausweichen.
Ist ein Ausweichen nach Steuerbord aus nautischen Gründen nicht möglich, zeigt das Kleinfahrzeug durch rechtzeitige und eindeutige Manöver, in welche Richtung es ausweichen will. Ein spätes oder unklares Ausweichmanöver schafft genau die Gefahrenlage, die die Regel verhindern soll. Daraus folgt für die Praxis: Achten Sie früh auf Fahrzeuge mit blauem Funkellicht, planen Sie Ihren Ausweichkurs frühzeitig und zeigen Sie Ihre Absicht deutlich. Wer erst im letzten Moment reagiert, handelt nicht mehr rechtzeitig.
Welche Signale gelten bei der Begegnung?
Der Bergfahrer gibt nur dann ein Zeichen, wenn er den Talfahrer an Steuerbord vorbeilässt. Passiert er den Talfahrer an Backbord, ist kein Signal erforderlich.
Für das Passieren an Steuerbord gilt:
- Der Bergfahrer zeigt rechtzeitig ein Sichtzeichen: eine hellblaue Tafel, bei Nacht weißes Funkellicht. Ausführung und Maße ergeben sich aus dem Wortlaut der Verordnung und sollten dort nachgelesen werden.
- Das Zeichen ist von vorn und von hinten sichtbar und bleibt bis zum Ende der Begegnung gezeigt. Es wird nicht länger gezeigt, außer der Bergfahrer will damit einem weiteren Talfahrer ebenfalls eine Passage an Steuerbord anzeigen.
- Hat der Bergfahrer Zweifel, ob der Talfahrer seine Absicht verstanden hat, gibt er ein Schallzeichen: zwei kurze Töne für das Passieren an Steuerbord.
Für das Passieren an Backbord gibt der Bergfahrer bei Zweifeln einen kurzen Ton. Der Talfahrer folgt dem ihm gewiesenen Weg und beantwortet die Sicht- und Schallzeichen, die an ihn gerichtet sind. Ein Zeichen ist nur hilfreich, wenn es rechtzeitig und eindeutig gegeben wird. Wer ein Zeichen nicht versteht oder nicht sieht, sollte nicht darauf vertrauen, dass der andere Schiffsführer richtig handelt.

Welche Sonderregeln gelten auf einzelnen Flussabschnitten?
Auf bestimmten Strecken weichen die Vorschriften ab. Nach § 15.06 BinSchStrO erfolgt das Begegnen dort grundsätzlich Backbord an Backbord. Ein Passieren Steuerbord an Steuerbord kann nur aus einem wichtigen Grund verlangt werden und nur, wenn es ungefährlich ist. Dann ist eine vorherige Verständigung per Funk vorgeschrieben.
Für einzelne Teilabschnitte gelten eigene Vorgaben, etwa zur Länge, Breite oder zum Tiefgang der Fahrzeuge sowie zu Funkmeldungen. Diese Angaben sind für die Fahrt verbindlich und sollten Sie vor dem Auslaufen prüfen. Wer ein Revier zum ersten Mal befährt, sollte sich deshalb über die aktuellen Vorgaben informieren, statt sich allein auf die allgemeine Begegnungsregel zu verlassen.
Wie fahre ich an Ufern und Badestellen sicher vorbei?
Motorisierte Kleinfahrzeuge dürfen vor Badeufern, Zeltplätzen und nahe erkennbar ausgelegten Angelgeräten nur so schnell fahren, dass sie steuerfähig bleiben (§ 6.02 Nr. 3). Die Geschwindigkeit ist also nicht allein eine Frage des Tempolimits, sondern der Beherrschbarkeit des Bootes. Beim Vorbeifahren an Personen muss der Abstand so groß sein, dass Wellen oder Sog keine Gefahr bedeuten. Ebenfalls untersagt ist es, andere Boote in störender Weise zu umfahren oder um Fanggeräte herumzufahren.
Sicher wieder anfahren heißt: Nach einer Begegnung oder einem Ausweichmanöver nehmen Sie die normale Fahrt erst auf, wenn Kurs und Absicht des anderen Fahrzeugs eindeutig sind und der Raum frei ist. Können Sie ein Zeichen nicht deuten, halten Sie Abstand, verringern die Fahrt und warten, bis die Lage klar ist. Ein kurzer Umweg ist immer besser als ein Zusammenstoß.
Häufig gestellte Fragen
Gilt diese Regelung auch auf Seen?
Die hier erläuterten Vorschriften betreffen Binnenschifffahrtsstraßen. Ob ein bestimmtes Gewässer dazu gehört oder andere Regeln gelten, klären Sie vor dem Auslaufen bei der zuständigen Behörde.
Wer erteilt Auskunft zu den Regeln auf einem bestimmten Revier?
Auskunft geben die zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder die jeweils zuständige Landesbehörde. Fragen Sie vor der Fahrt nach den aktuellen Vorgaben für den Abschnitt.
Muss ich mit Konsequenzen rechnen, wenn ich ein Signal vergesse?
Verstöße gegen die BinSchStrO können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Art und Umfang der Folgen hängen vom Einzelfall und dem geltenden Recht ab; diese Seite nennt dazu keine Beträge.