Auf einem deutschen Binnensee gibt es keine feste Vorfahrt wie im Straßenverkehr. Maßgeblich ist, wer ausweichen muss, und das hängt vom Gewässer ab. Auf Bundeswasserstraßen gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, auf vielen Seen das Landesrecht. Als verbreitete Grundregel gilt: Motorboote weichen Segelbooten aus, und ein ausweichpflichtiges Boot richtet seinen Kurs früh nach Steuerbord.
Welche Regeln gelten auf meinem See?
Der erste Schritt ist die Frage nach dem Gewässer. Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) regelt den Verkehr auf den Bundeswasserstraßen und unterscheidet dort Kleinfahrzeuge mit und ohne Maschinenantrieb. Viele Seen sind dagegen Landesgewässer, für die das jeweilige Bundesland eigene Verordnungen erlässt. In Bayern gilt dafür die Verordnung für die Schifffahrt auf den bayerischen Gewässern (BaySchiffV). Der Bodensee besitzt mit der Bodensee-Schifffahrtsordnung eine eigene Regelung. Die Engstellenregel aus der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (§ 25) gilt dagegen für die Seeschifffahrtsstraßen und nicht für Binnenseen. Wer eine Regel für seinen See sucht, muss deshalb den Text des zuständigen Gewässers lesen und darf keinen Fall aus einem anderen Revier übertragen.

Was bedeutet Ausweichpflicht und Kurs halten?
Das Gegenstück zur Ausweichpflicht ist das Halten des Kurses. Wer nicht ausweichen muss, behält Kurs und Geschwindigkeit bei, bleibt aber zur Umsicht verpflichtet. Nach § 41 Absatz 1 BaySchiffV darf niemand beim Begegnen oder Überholen seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit so ändern, dass eine Kollisionsgefahr entsteht. Der Vorrang ist also kein Freibrief. Ein Boot mit Vorrang behält die Lage im Blick und handelt, sobald eine Kollision droht.
Wie weichen sich Boote beim Begegnen und Kreuzen aus?
Beim Kreuzen ist das Fahrzeug ausweichpflichtig, das das andere an seiner Steuerbordseite hat (§ 41 Absatz 2 BaySchiffV). Ein Beispiel: Kreuzt von rechts ein Segelboot Ihren Kurs, müssen Sie ausweichen, drehen nach Steuerbord ab und fahren hinter dem anderen Boot durch.
Bei entgegengesetzten Kursen halten beide nach Steuerbord, sodass sie Backbord an Backbord passieren (§ 41 Absatz 3 BaySchiffV). Verlangt das Manöver eine Vorbeifahrt Steuerbord an Steuerbord, etwa beim Anlegen, kann sie verlangt werden, sofern sie gefahrlos möglich ist. Dann geben beide Fahrzeuge zwei kurze Töne (§ 41 Absatz 4 BaySchiffV).
Auf Bundeswasserstraßen richtet das ausweichpflichtige Kleinfahrzeug seinen Kurs beim Begegnen rechtzeitig nach Steuerbord. Ist das aus nautischen Gründen nicht möglich, muss es durch eindeutige Manöver zeigen, wie es ausweichen will. Zusätzlich kann es das Ausweichen durch Schallzeichen ankündigen (§ 6.02a Nummer 3 BinSchStrO).
Wer früh und klar handelt, macht seine Absicht für den anderen lesbar. Eine späte, knappe Kursänderung kurz vor dem Begegnen ist gefährlich, weil der andere die Absicht nicht sicher erkennen kann.
Warum haben Segelboote Vorrang vor Motorbooten?
Der Vorrang der Segelboote hat einen praktischen Grund: Ein Segelboot kann Kurs und Geschwindigkeit nur eingeschränkt ändern, weil es vom Wind abhängt. In Bayern müssen deshalb alle Fahrzeuge den Segelfahrzeugen ausweichen, mit wenigen Ausnahmen (§ 42 BaySchiffV). Linienfahrgastschiffe, Güterschiffe und gekennzeichnete Berufsfischer müssen den Segelbooten nicht ausweichen. Gegenüber Ruderbooten müssen alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb ausweichen, mit denselben Ausnahmen.
Die Ausnahme entfällt bei Flaute: Dann müssen alle Fahrzeuge den Segelfahrzeugen ausweichen, also auch die sonst ausgenommenen (§ 42 BaySchiffV).
Zwei Segelboote folgen einer eigenen Regel. Hat das eine den Wind von links, also von Backbord, und das andere von rechts, muss das Boot mit dem Wind von links ausweichen. Kommt der Wind von derselben Seite, weicht das luvseitige Boot aus, also das dem Wind zugewandte (§ 43 BaySchiffV).

Wie handle ich sicher, wenn ich ausweichen muss?
Ausweichen beginnt mit der Beobachtung. Wer früh erkennt, dass sich Kurse kreuzen, hat Zeit für eine kleine, gut sichtbare Kursänderung. Beim Ausweichen darf man nicht in eine andere Gefahr geraten, etwa in flache Stellen, Schilfzonen oder auf Badende und Schwimmer zu. Diese Personen sind besonders zu schützen.
Ein Segelboot mit Hilfsmotor muss zusätzlich Grenzen beachten. In Bayern darf der Motor nur benutzt werden, um sich bei einer Gefahr in Sicherheit zu bringen, sowie zum Ein- und Auslaufen in Hafen- oder Bojenfelder, soweit die Umstände es erfordern (§ 48 BaySchiffV). Wer mit laufendem Motor fährt, sollte im Zweifel davon ausgehen, dass er wie ein Motorboot einzuordnen ist und entsprechend ausweichen muss.
Wo finde ich die Regeln für meinen See?
Die zuständige Schifffahrtsbehörde des Landes oder der Gemeinde gibt Auskunft über die geltende Verordnung. Vor dem ersten Törn auf einem unbekannten Gewässer lohnt sich deshalb ein Blick in die Verordnung, in die Hinweise der Behörde und in die Karte des Gewässers. Wer seinen Kurs an diesen Quellen ausrichtet, kennt die Ausweichpflichten, bevor er sie braucht.
Vorfahrt auf dem See ist damit eine Abfolge von Pflichten: das Gewässer klären, die eigene Rolle erkennen, früh handeln und die Umsicht nie aufgeben.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Bootsführerschein für einen Binnensee?
Ob ein Nachweis nötig ist, hängt von Antrieb, Größe und Gewässer ab. Die zuständige Behörde oder das Landesrecht klären das verbindlich.
Darf ich mit dem Segelboot überall auf einem See fahren?
Nein. Landesrecht kann bestimmte Bereiche sperren oder Zeiten einschränken, etwa aus Naturschutzgründen. Fragen Sie vor der Fahrt bei der zuständigen Behörde nach.
Was tue ich, wenn ein anderes Boot nicht ausweicht?
Behalten Sie Ihren Kurs nur, wenn ein Zusammenstoß sicher ausgeschlossen ist. Andernfalls verringern Sie die Fahrt, geben ein deutliches Schallzeichen und handeln so, dass die Gefahr abgewendet wird.