Beim Zusammentreffen zweier Segelboote entscheidet die Seite, von der der Wind kommt. Hat ein Boot den Wind von Backbord und das andere von Steuerbord, muss das Boot mit Wind von Backbord ausweichen. Haben beide den Wind auf derselben Seite, weicht das Boot in Luv dem Boot in Lee aus. Maßgeblich ist Regel 12 der KVR.

Wann gilt die Backbord-Regel?

Die Backbord-Regel betrifft zwei Segelfahrzeuge, die sich so nähern, dass Kollisionsgefahr besteht, und den Wind nicht auf derselben Seite haben. Das Fahrzeug mit Wind von Backbord muss ausweichen; das andere hält Kurs und Geschwindigkeit (Regel 12 a) i). Entscheidend ist allein die Windseite, nicht Größe oder Tempo der Boote.

Ist nicht sicher zu erkennen, auf welcher Seite das andere Boot den Wind hat, gilt eine strengere Regel. Sichtet ein Fahrzeug mit Wind von Backbord ein Fahrzeug in Luv und kann nicht mit Sicherheit feststellen, ob dieses den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat, muss es ausweichen (Regel 12 a) iii). Die Unsicherheit geht also zulasten des Bootes mit Wind von Backbord. Wer sich über die Windseite unsicher ist, sollte deshalb früh und sichtbar reagieren, statt auf die Windseite des anderen zu hoffen.

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Wann gilt die Backbord-Regel?

Wie erkenne ich die Luvseite?

Nach Regel 12 b) KVR ist die Luvseite die Seite, die dem gesetzten Großsegel gegenüberliegt. Bei Rahseglern ist es die Seite gegenüber dem größten gesetzten Schratsegel. Der Wind drückt das Segel auf die Leeseite; das Segel steht also auf der Leeseite, und die Luvseite liegt gegenüber.

Gemeint ist die Bootsseite, die dem Wind zugewandt ist, also die Seite, von der der Wind auf das Boot trifft. Ist das Großsegel nach Steuerbord ausgebracht, liegt die Luvseite an Backbord. Ist es nach Backbord ausgebracht, liegt sie an Steuerbord.

Bei jeder Wende oder Halse wechselt die Luvseite. Die Lage gilt deshalb immer für den Moment des Zusammentreffens und muss laufend neu beurteilt werden, bis die Gefahr vorüber ist.

Was gilt, wenn beide Boote den Wind auf derselben Seite haben?

Dann muss das luvwärtige Boot dem leewärtigen ausweichen (Regel 12 a) ii). Man spricht von „Lee vor Luv“. Das Boot in Lee hat den Vorrang und hält seinen Kurs.

Das ausweichpflichtige Boot muss möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten (Regel 16 KVR). Üblicherweise bedeutet das, rechtzeitig abzufallen und hinter dem anderen Boot durchzufahren. Kleine, späte Korrekturen, die der andere nicht erkennt, erfüllen diese Pflicht nicht.

Warum muss ein Motorboot dem Segelboot ausweichen?

Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muss einem Segelfahrzeug ausweichen, soweit die Regeln 9, 10 und 13 nichts anderes bestimmen (Regel 18 a) iv). Diese Sonderfälle betreffen unter anderem enge Fahrwasser, Verkehrstrennungsgebiete und das Überholen. Ihr genauer Wortlaut ist vor einem Törn nachzulesen.

Entscheidend ist die Definition. Ein Segelfahrzeug ist ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschinenantrieb, falls vorhanden, nicht benutzt wird (Regel 3 c). Sobald der Motor läuft, gilt das Boot als Maschinenfahrzeug, auch wenn die Segel gesetzt sind. Wer unter Motor segelt, verliert gegenüber anderen Segelbooten den Vorrang. Diese Konsequenz wird im Hafenbetrieb und bei Manövern oft übersehen.

Warum muss ein Motorboot dem Segelboot ausweichen?

Wie verhalte ich mich als Vorfahrtberechtigter richtig?

Der Kurshalter muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Regel 17 a) i). Das ist die Grundpflicht des Vorfahrtberechtigten. Er darf jedoch selbst manövrieren, um einen Zusammenstoß abzuwenden, sobald klar wird, dass der Ausweichpflichtige nicht angemessen nach den Regeln handelt (Regel 17 a) ii).

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Ist der Kurshalter dem anderen so nahe gekommen, dass ein Zusammenstoß durch dessen Manöver allein nicht mehr zu vermeiden ist, muss er so manövrieren, wie es zur Vermeidung am dienlichsten ist (Regel 17 b). Vorfahrt ist also kein Freibrief, den Kurs um jeden Preis zu halten.

In der Praxis heißt das: das andere Boot weiter beobachten, auch wenn man Vorrang hat, und nicht erst im letzten Moment reagieren. Wer Vorfahrt hat, sollte sein Verhalten so vorhersehbar wie möglich halten.

Wo gelten die KVR und wo andere Regeln?

Die Ausweichregeln der KVR gelten im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO). Nach § 1 Abs. 1 reicht dieser Bereich bis zu einer Linie von drei Seemeilen seewärts der Basislinie; die Emsmündung ist ausgenommen. Zwischen dieser Linie und der äußeren Grenze des Küstenmeers gelten nur bestimmte Vorschriften, die § 1 Abs. 2 nennt. Im Geltungsbereich der Verordnung gelten nach § 1 Abs. 4 die KVR.

Für die Emsmündung und andere Sonderbereiche gelten eigene Vorschriften, die vor Ort zu klären sind. Auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) mit eigenen Regeln. Auf einzelnen Gewässern gelten zusätzlich eigene Verordnungen, etwa auf dem Rhein, der Mosel oder der Donau. Die Ausweichregeln dort können sich von den KVR unterscheiden. Vor dem Törn gehört deshalb der Blick in die für das jeweilige Gewässer geltende Ordnung zur Vorbereitung.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Vorfahrtregel auch in Häfen?

Dort können die Anordnungen der Hafenbehörde zusätzlich oder vorrangig gelten. Die aushängende Hafenordnung und Funkanweisungen sind deshalb vor dem Einlaufen zu beachten.

Gelten die Regeln auf dem Bodensee?

Der Bodensee ist ein Binnengewässer und wird nicht von der SeeSchStrO erfasst. Welche Ordnung auf dem See gilt, ist in den dafür erlassenen Vorschriften festgelegt und vor dem Törn nachzulesen.

Ist die Fassung der Regeln im Internet verbindlich?

Die Online-Fassung auf gesetze-im-internet.de ist ein nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Maßgeblich für verbindliche Auskünfte ist der im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Text.

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