Gibt es in Deutschland eine Rettungswestenpflicht auf dem Boot?

Eine einheitliche, bundesweite Pflicht, auf jedem Freizeitboot eine Rettungsweste mitzuführen oder zu tragen, gibt es in Deutschland nicht. Nach der Auswertung der geltenden Regelungen durch eine Wassersport-Informationsseite liegt die Zuständigkeit im Wesentlichen bei den Bundesländern. Sie erlassen eigene Vorgaben oder Empfehlungen, häufig bezogen auf bestimmte Gewässer. Wer auf einem Gewässer fährt, sollte deshalb zuerst die Regeln dieses Gewässers und des zuständigen Landes prüfen.

Wassersportverbände empfehlen in der Regel, eine Weste immer an Bord zu haben. Diese Empfehlung ist keine gesetzliche Pflicht, sie ist aber ein sinnvoller Ausgangspunkt für jede Fahrt.

Gibt es in Deutschland eine Rettungswestenpflicht auf dem Boot?

Wann sollten Sie die Weste anlegen?

Mitführen heißt, dass die Weste in passender Größe an Bord verfügbar ist. Tragen heißt, dass sie angelegt ist. Viele Regeln verlangen nur das Mitführen. Eine Weste im Schapp hilft jedoch nur dann, wenn sie rechtzeitig angelegt wird. Bei einem plötzlichen Wetterumschwung, einem Sturz über Bord oder einer Bewusstlosigkeit bleibt dafür kaum Zeit.

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Legen Sie die Weste deshalb an, bevor Sie Gefahrenbereiche wie Wehre, Schleusen, Strömungen oder offene Wasserflächen mit starkem Wind erreichen. Fahren Sie allein oder mit Kindern, sollten Sie die Weste ohnehin tragen. Prüfen Sie vor jeder Fahrt, ob die Weste sitzt und nicht beschädigt ist.

Welche Regeln gelten bei vermieteten Sportbooten?

Für vermietete Sportboote im Gelegenheitsverkehr, also Fahrten mit Fahrgästen, gilt § 8a der Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV). Solche Fahrten sind auf höchstens zwölf Fahrgäste und bestimmte Zonen beschränkt. Für jede beförderte Person und jedes Besatzungsmitglied muss eine Weste nach Artikel 13.08 Nummer 2 der ES-TRIN vorgehalten werden. Für Fahrgäste sind auch Feststoff- oder halbautomatisch aufblasbare Westen zulässig. Außerdem müssen mindestens zwei Rettungsringe nach Artikel 19.09 Nummer 1 ES-TRIN verwendungsbereit an Deck liegen, nicht in der Halterung befestigt.

Bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h oder mehr müssen alle Personen an Bord Rettungswesten anlegen. Wer ein Boot least oder chartert, sollte vor dem Ablegen kontrollieren, ob genügend Westen in passender Größe und die Rettungsringe vorhanden sind. Lassen Sie sich außerdem die Nutzung der Ausrüstung vom Vermieter erklären.

Wie sieht die Regelung auf dem Bodensee aus?

Auf dem Bodensee gilt die Bodensee-Schifffahrt-Ordnung (BSO). Nach Art. 13.20 Abs. 3 BSO muss für jede Person ab 40 kg Körpergewicht eine Weste mit Kragen und mindestens 100 N Auftrieb mitgeführt werden. Diese Pflicht betrifft nach der Auswertung Motorboote, Ruderboote außerhalb der Uferzone (ausgenommen Rennruderboote) und Segelfahrzeuge. Sie betrifft das Mitführen, nicht das Tragen. Personen unter 40 kg fallen nach diesem Wortlaut nicht unter die Mitführpflicht. Dennoch sollte an Bord eine passende Weste für sie bereitliegen.

Die Angaben stammen aus einer Sekundärauswertung. Prüfen Sie vor einer Fahrt den aktuellen amtlichen Wortlaut bei der zuständigen Behörde oder beim Wassersportverband.

Wie sieht die Regelung auf dem Bodensee aus?

Welche Auftriebsklasse passt zu welchem Revier?

Rettungsmittel werden nach dem Auftrieb in Newton (N) eingeteilt. Gängig sind vier Klassen:

  • 50 N: Schwimmhilfe, nicht ohnmachtssicher. Geeignet für geübte Schwimmer und Gewässer mit schneller Hilfe.
  • 100 N: Rettungsweste für geschützte Reviere und Binnengewässer.
  • 150 N: unter Bedingungen ohnmachtssicher, geeignet für alle Gewässer.
  • 275 N: für schwierige Verhältnisse und Hochsee.

Wählen Sie die Klasse nach Revier, Wind und Wellengang, Entfernung zur Hilfe und Wassertemperatur. Die Auftriebsklasse allein genügt aber nicht. Eine Gewässerregel kann eine Mindestklasse vorschreiben, wie am Bodensee.

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Welche Normen und Kennzeichnungen sollten Sie prüfen?

Für Rettungswesten gilt die Normreihe DIN EN ISO 12402. Schwimmwesten mit Sicherheitsgurt fallen unter DIN EN ISO 12401. Die EU-Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung erfasst ebenfalls Rettungswesten. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Kennzeichen und die Angaben zur Norm.

Zu prüfen sind außerdem die Herstellerangaben: Gewichtsbereich, Auftrieb, Pflege- und Wartungsintervalle sowie bei aufblasbaren Modellen die Haltbarkeit der Auslösepatrone. Die Norm beschreibt die Bauart. Ob eine Weste für Ihr Revier ausreicht, entscheiden Gewässerregel und Auftriebsklasse.

Was gilt, wenn keine Weste an Bord ist?

Wo eine Pflicht gilt, ist das Fehlen einer Weste ein Verstoß gegen die Gewässerregel. Unabhängig davon kann es den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Nach der Auswertung kann eine Unfallversicherung entfallen, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit vorwirft, weil eine mitgeführte Weste den Schaden hätte verhindern können. Ob das im Einzelfall zutrifft, richtet sich nach Ihren Versicherungsbedingungen. Fragen Sie deshalb vor der Saison bei Ihrer Versicherung nach.

Fehlt eine Weste, sollten Sie nicht ablegen. Kehren Sie zum Liegeplatz zurück oder warten Sie in geschützter Lage auf Hilfe, bis die Ausrüstung vollständig ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie prüfe ich eine aufblasbare Weste vor der Saison?

Befolgen Sie die Angaben des Herstellers. Kontrollieren Sie den Auslösemechanismus, die Auslösepatrone und deren Haltbarkeitsdatum sowie die Wartungsintervalle im Handbuch des Herstellers.

Gilt die Weste auch für Kinder?

Kinder brauchen eine Weste, die zu Körpergewicht und Größe passt. Die Gewichtsangaben des Herstellers sind maßgeblich. Ob eine Mitführpflicht besteht, hängt vom Gewässer ab.

Was ist nach einer Auslösung im Wasser zu tun?

Verwenden Sie die Weste nicht ohne Prüfung weiter. Lassen Sie sie vom Hersteller oder einer autorisierten Stelle überprüfen oder ersetzen Sie sie, bevor Sie wieder fahren.

Gilt die Pflicht auch auf dem Stand-up-Paddle-Board?

Ob eine Pflicht besteht, richtet sich nach Gewässer, Bundesland und Fahrzeugtyp. Prüfen Sie die Regeln des jeweiligen Gewässers, bevor Sie aufs Wasser gehen.